Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr, Sa 10.00 - 13.30 Uhr
Mo, Di, Do 15.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch bleibt die Theaterkasse geschlossen.
An der Kalkhütte 2a
88131 Lindau / B
Telefon: 08382 / 9113911
24h-Hotline: +49 761 888 499 99
theaterkasse(at)kultur-lindau.de
Theaterbesucher:innen haben‘s gut!
Auch in der Spielzeit 2024/25 haben Sie die Möglichkeit, ihre Theaterkarte als Kombiticket zu nutzen. Dieses gilt neu ab zwei Stunden vor der jeweiligen Veranstaltung und ist bis Fahrplanende gültig. Ausgenommen sind die Veranstaltungen des Jungen Theaters. Die Gültigkeit ist mit dem Aufdruck auf Ihrem Theaterticket bestätigt und gilt nur für hauseigene Veranstaltungen.
Theaterbus fährt wieder!
Gute Nachricht: unser „Theaterbus“ ist wieder einsatzbereit.
Nach hauseigenen Veranstaltungen, für die auch das Kombiticket gilt, setzt der Stadtverkehr einen speziellen Bus ein, der im 30 Minuten Takt und bis Betriebsschluss vom Theater zum ZUP fährt. An Sonntagen wird auch die Hinfahrt zum Theater im Theaterbus ab einer Stunde vor Vorstellungsbeginn möglich sein.
Nutzen Sie auch in der Saison 2024/25 die Möglichkeit, mit Ihrem Theaterticket kostenfrei mit dem Stadtbus ins Theater und zurück zu fahren.
Nutzen Sie dieses Angebot unserer Umwelt zuliebe oder kommen Sie einfach mit dem Fahrrad – wir haben Fahrradstellplätze direkt am Haupteingang!
Sollten Sie mit dem eigenen PKW kommen, empfehlen wir die Nutzung des Parkhauses neben der Inselhalle. Von dort sind es nur wenige Gehminuten zum Theater.
Das Stadttheater Lindau ist das städtische Theater von Lindau im Bodensee. Das 1951 eröffnete Haus bietet Schauspielaufführungen, Opern- und Ballettproduktionen verschiedener Bühnen des deutschsprachigen Raums, eine internationale Konzertreihe mit Kammerkonzerten sowie Kabarett und Kleinkunst. Im Stadttheater Lindau befindet sich auch die Lindauer Marionettenoper. Das Haus verfügt über rund 700 Sitzplätze (Parkett und zwei Ränge) und einen Orchestergraben.
Das Lindauer Stadttheater ist in einer ehemaligen Klosterkirche untergebracht. Im 13. Jahrhundert kamen Barfüßermönche nach Lindau und gründeten eines der ersten Klöster des Franziskanerordens nördlich der Alpen. 1241 wurde das Kloster durch Bischof Heinrich von Konstanz bestätigt. Ende des 13. Jahrhunderts wurde das westliche Kirchenschiff erweitert und 1380 der Chor in spätgotischer Form vollendet. Die Kirche erhielt wertvollen Freskenschmuck, bis heute hat sich an der Südwand der heutigen Bühne das Fresko des Jüngsten Gerichts von 1516 von Mathis Miller erhalten. Im Zuge der Reformation wurde das Kloster 1528 aufgelöst und das Gebäude fiel in den Besitz der Stadt. Der Kirchenraum wurde teilweise als Salzstadel genutzt. 1658 wurde die Barfüßerkirche zur evangelischen Dreifaltigkeitskirche. 1747/49 erfolgte die Trennung des Chores vom Kirchenschiff. Im Chor wurde eine Decke eingezogen. Im Erdgeschoss war die Reichsstädtische Bibliothek untergebracht. Die Dreifaltigkeitskirche wurde 1798 geschlossen und der Kirchenraum diente fortan als Kaserne, Militär- und Feuerwehrmagazin sowie als Turnhalle. Ab 1868 wurde der Bau kulturell genutzt. Im oberen Chorraum entstand der Konzertsaal, und 1886/87 wurde ein Theatersaal in der Barfüßerkirche durch den Architekten Wimmer errichtet, der am 22. Mai 1887 eröffnet wurde.
In den Jahren 1950 und 1951 wurde das Theater durch den Architekten Robert Braun umgebaut. Im Stil der 1950er Jahre wurde der große Zuschauersaal mit 800 Plätzen neu gestalt. Die große ovale Decke gestaltete der Bildhauer Mezger mit einem Relief: die Muse Thalia auf dem Pegasus reitend. An die Südwand der ehemaligen Barfüßerkirche wurde das neue Bühnenhaus gebaut. Im Bühnenhaus wurden 1953 in Höhe des ersten und zweiten Ranges die zwei Foyers fertiggestellt, die auch heute als Pausenfoyers dienen und deren Einrichtung der 1950er Jahre vollständig erhalten blieb. Während die Außenfassade, der Eingangsbereich und der im ehemaligen Chor eingerichtete Konzertsaal (heute Sitz der Lindauer Marionettenoper) den einstigen Kirchenraum noch erkennen lassen, gelten Theatersaal und Foyers - konsequent im Stil der 1950er Jahre gestaltet - als erstes denkmalgeschütztes Theater Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg. Am 19. Mai 1951 wurde das Stadttheater mit Mozarts Hochzeit des Figaro in einer Aufführung der Bayerischen Staatsoper feierlich eröffnet.
Die Liste berühmter deutschsprachiger Schauspieler:innen, die hier in Lindau gastierten, ist lang. In der Vergangenheit waren es Josef Meinrad, Bernhard Minetti, Elisabeth Flickenschildt, Maria Becker, Gert Westphal, Martin Benrath, Christiane Hörbiger, Heribert Sasse, Senta Berger, Iris Berben, Eva Mattes, Uwe Ochsenknecht, Hannelore Hoger, Katja Riemann, Gilla Cremer, Karin Neuhäuser, Joachim Król, Philipp Hochmair, Rufus Beck, Suzanne von Borsody, Tim Fischer, Walter Plathe, Marion Kracht, Dominique Horwitz und Katharina Thalbach mit Tochter Anna und Enkelin Nellie, Hannelore Elsner, Thekla Carola Wied, Miroslav Nemec, Udo Wachtveitl, Ute Lemper, Corinna Harfouch, Walter Sittler, Mariele Millowitsch, Stefan Gubser, Regula Grauwiller, Barbara Auer, Meret Becker, Alfred Dorfer und Ulrich Tukur.
Viele Theater aus ganz Deutschland gastieren in Lindau, darunter das Berliner Ensemble, das Deutsche Theater Berlin, das Burgtheater, das Thalia Theater Hamburg oder auch das Staatstheater Karlsruhe, die Bayerische Staatsoper und die benachbarten Stadttheater Konstanz, Kempten und Memmingen.
Seit 2000 befindet sich im ehemaligen Konzertsaal die Marionettenoper Lindau.
Seit 1951 ist das Haus regelmäßig Heimstatt für die Lindauer Nobelpreisträger Tagungen und die Psychotherapie Tagungen.
Das Stadttheater Lindau mit 688 Sitzplätzen ist unsere Hauptspielstätte. Zuschauer sitzen im Parkett und in zwei Rängen, es gibt Pausenfoyers in allen drei Stockwerken.
Zur Aufführung kommen Theaterproduktionen, Kinder- und Jugendtheater und Konzerte, aber auch Musiktheaterproduktionen sind wunderbar spielbar, da das Haus über einen Orchestergraben verfügt. Für Kammermusikkonzerte stellen wir eine akustische Wand, das sogenannte „Orchesterzimmer“, um die Akustik für unser Publikum zu Optimieren.
Die sogenannte „Hinterbühne“ ist im Theater Lindau eigentlich keine wirkliche Hinterbühne, wir bezeichnen so die Nutzung unserer ganzen Bühnenfläche bis zum Eisernen Vorhang. So entsteht ein intimer Raum für knapp 100 Zuschauer, in dem wir Jazz Konzerte, Lesungen und vor allem Kinder- und Jugendtheater veranstalten. Speziell für letzteres ist es uns wichtig, dass das Bühnengeschehen nah an die Zuschauer herangetragen wird.
Junges Theater (10-12 Jahre)
Hast Du Lust mal mit Iron Man um die Wette zu fliegen? Dein Lieblingspferd ins Restaurant auszuführen? Willst Du mal Spiegeleier auf Wüstensand braten? Oder womöglich etwas noch Verrückteres anstellen? Dann rauf auf die Bühne! Beim Theater ist (fast) alles möglich. Und es macht vor allem Spaß!
Zum Abschluss spielen wir auf der Hinterbühne des Stadttheaters für Eltern, Verwandte, Freunde und alle Neugierigen.
Bild: Sebastian Martin
Beginn: 16. Oktober 2024
Termine: mittwochs, 14.30 Uhr - 16.00 Uhr
(während der Schulzeit, der 20.11.24 entfällt)
25 Termine plus Hauptprobe, Generalprobe und Aufführung
Gebühr: 335 €
Leitung: Anja Lorenzen (Diplom-Pädagogin, Theaterpädagogin)
Ort: Kleines Zeughaus Lindau (Paradiesplatz 4)
Endproben und Aufführung: 23. - 25. Mai 2025
Teilnehmer: mindestens 6, höchstens 10
Anmeldeschluss: 27. September 2024
Junges Theater (15-17 Jahre)
Hast Du Lust mal mit Iron Man um die Wette zu fliegen? Dein Lieblingspferd ins Restaurant auszuführen? Willst Du mal Spiegeleier auf Wüstensand braten? Oder womöglich etwas noch Verrückteres anstellen? Dann rauf auf die Bühne! Beim Theater ist (fast) alles möglich. Und es macht vor allem Spaß!
Zum Abschluss spielen wir auf der Hinterbühne des Stadttheaters für Eltern, Verwandte, Freunde und alle Neugierigen.
Foto: Christian Bandte
Beginn: 04. Dezember 2024
Termine: mittwochs, 16.30 Uhr - 18.00 Uhr
(während der Schulzeit, der 20.11.24 & der 21.05.25 entfallen)
25 Termine plus Hauptprobe, Generalprobe und Aufführung
Gebühr: 335 €
Leitung: Anja Lorenzen (Diplom-Pädagogin, Theaterpädagogin)
Ort: Kleines Zeughaus Lindau (Paradiesplatz 4)
Endproben und Aufführung: 18. - 20. Juli 2025
Teilnehmer: mindestens 6, höchstens 10
Anmeldeschluss: 15. November 2024
In diesem Workshop werden Sie spielend einige Grundlagen des Improvisationstheaters kennenlernen. Sie werden in unterschiedlichste Rollen schlüpfen und Geschichten erfinden, die im Moment entstehen. Dazu brauchen Sie keine Vorkenntnisse. Nur die Lust, etwas Neues auszuprobieren und möglicherweise sich selbst und andere zu überraschen.
Foto: Daniel Hitzhaus
Beginn: 08. Januar 2025
Termine: mittwochs, 19.30 Uhr – 21.30 Uhr
(während der Schulzeit, der 21.05.25 entfällt)
20 Termine
Gebühr: 300 €
Leitung: Anja Lorenzen (Diplom-Pädagogin, Theaterpädagogin)
Ort: Kleines Zeughaus Lindau (Paradiesplatz 4)
Teilnehmer: mindestens 6, höchstens 12
Anmeldeschluß: 20. Dezember 2024
In diesem Workshop werden Sie spielend einige Grundlagen des Improvisationstheaters kennenlernen. Sie werden in unterschiedlichste Rollen schlüpfen und Geschichten erfinden, die im Moment entstehen. Dazu brauchen Sie keine Vorkenntnisse, nur die Lust etwas Neues auszuprobieren und möglicherweise sich selbst und andere zu überraschen.
Foto: Simon Maier
Für alle, die es lieber kompakt haben!
Termine:
Sonntag, 29. September 2024
Sonntag, 02. Februar 2025
Jeweils 11.00 Uhr - 16.00 Uhr (1 Stunde Pause)
Gebühr: 60 €
Leitung: Anja Lorenzen (Diplom-Pädagogin, Theaterpädagogin)
Ort: Hinterbühne Stadttheater Lindau (Fischergasse 37)
Teilnehmer: mindestens 6, höchstens 14
anmeldung@kultur-lindau.de oder +49 8382-277565-12
Führungen
Falls Ihr einmal Lust habt, das Theater von einer ganz anderen Seite kennen zu lernen, bieten wir Führungen mit unserem technischen Leiter Christian Bandte an, die es in sich haben! Dabei werfen wir neben dem „Blick hinter die Kulissen“ auch ein Auge auf die unterschiedlichen Berufsfelder im Theaterbetrieb.
Führung: 1.- Euro / Schüler
Auf Wunsch könnt Ihr im Anschluss an einem 1,5-stündigen theaterpraktischen Workshop mit Theaterpädagogin Anja Lorenzen teilnehmen.
Workshop: 150.- Euro pro Gruppe (höchstens 12 Teilnehmer)
Stückeinführungen und Nachgespräche
Planen Sie mit Ihrer Klasse einen Theaterbesuch? Neben der inhaltlichen Information kann es hilfreich sein, etwas über die Inszenierung und die Theaterform zu erfahren, die Sie erwartet. Wir bieten Ihnen direkt vor der Vorstellung eine Einführung in die jeweilige Produktion und / oder reflektieren diese mit der Klasse im Anschluss.
§ 1 Vertrag
1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Stadttheater Lindau regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Theaterbesuchern und dem Stadttheater Lindau.
2) Durch Erwerb einer Eintrittskarte kommen Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Erwerber bzw. Inhaber der Eintrittskarte und dem Stadttheater Lindau bzw. dem jeweiligen Veranstalter zustande. Alle Ansprüche, welche den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch betreffen, etwa die Art und Weise der Durchführung einer Veranstaltung, die Preisgestaltung oder eine mögliche Absage, sind an das Stadttheater Lindau bzw. den Veranstalter zu richten.
3) Die Theaterkasse vertreibt Karten für Eigenveranstaltungen sowie für Fremdveranstaltungen. Bei Fremdveranstaltungen wird die Theaterkasse nur als Vertriebsagentur / Vorverkaufsstelle tätig und haftet nur für die im Rahmen dieser Bedingungen erbrachten Leistungen.
4) Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdveranstaltungen selbst haftet allein der Veranstalter, für den die Theaterkasse die Karten verkauft. Sich hieraus ergebende Ansprüche des Kunden können nur gegen den Veranstalter geltend gemacht werden. Bei einem Vorstellungsausfall wird die für die Vermittlungsleistung erhobene Vorverkaufsgebühr nicht zurückerstattet.
5) Mit dem Erwerb einer Karte erkennt der Käufer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an.
§ 2 Kartenverkauf
A Rücknahme, Versand, Verlust
1) Eintrittskarten sind grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen, ebenso besteht nach dem Kauf der Karten kein Anspruch auf Ermäßigungsnachlässe. Insbesondere ist eine Rückgabe wegen Irrtums über Inhalt oder Tag der Vorstellung ausgeschlossen. Bei Verhinderung räumt das Stadttheater Lindau nach freiem Ermessen im Einzelfall eine Tauschmöglichkeit ein. Dazu ist Vorraussetzung, dass die Originalkarte bis spätestens 24 Stunden vor der Vorstellung der Theaterkasse vorliegen muss. Ein Rechtsanspruch auf Tausch besteht nicht.
2) Bei einem Ausfall der Vorstellung bietet das Stadttheater Lindau dem Kunden den Umtausch gegen eine gleichwertige Karte für eine andere Vorstellung seiner Wahl an oder erstattet den Kaufpreis. Der Tausch bzw. die Rückgabe muss innerhalb von 10 Tagen nach dem auf der Karte aufgedruckten Vorstellungstermin erfolgen.
3) Das Stadttheater Lindau haftet nicht für fehlerhafte Auskünfte oder Verkäufe anderer Vorverkaufsstellen sowie für fehlerhafte Auskünfte Dritter, wie beispielsweise Printmedien.
4) Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt der Stadt Lindau enthaltenen Veranstaltungsdaten wird keine Gewähr übernommen.
5) Übersendet das Stadttheater Lindau dem Käufer Eintrittskarten, so trägt der Käufer das Versandrisiko. Das Stadttheater Lindau ist weder in diesem Fall noch wenn der Karteninhaber eine Eintrittskarte verliert verpflichtet, Ersatz zu leisten.
6) Bei Verlust einer Eintrittskarte kann dem Besucher eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn er nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte erworben wurde. Der Inhaber einer Originalkarte hat den Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. Das Stadttheater Lindau ist hierbei nicht verpflichtet, nachzuprüfen, ob der Inhaber der Originalkarte diese rechtmäßig besitzt. Der Besitzer der Ersatzkarte hat weder Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes noch auf Rückerstattung des Kaufpreises.
7) Bei Kartenverfall ist Ersatzleistung ausgeschlossen.
8) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Stadttheater Lindau.
B Kartenbestellung
1) Telefonische und schriftliche Kartenbestellungen gelten als verbindliche Reservierungen. Der Käufer erhält eine Rechnung und nach Eingang des Betrages bei der Theaterkasse werden dem Käufer die bestellten Karten per Post zugestellt. Werden die Karten nach Erhalt der Rechnung nicht binnen der angegebenen Frist bezahlt, behält sich das Stadttheater Lindau das Recht vor, anderweitig über die Karten zu verfügen.
2) Ein Versand der Rechnung erfolgt nur wenn zwischen dem Datum der Bestellung und dem Veranstaltungstag noch mindestens 10 Werktage zur Verfügung stehen.
3) Erfolgt eine Bestellung ab 10 Tagen vor der Veranstaltung, wird die Karte verbindlich an der Abendkasse hinterlegt. Bei Nichtabholung der Karten bis 15 Min vor Vorstellung behält sich das Stadttheater Lindau das Recht vor, anderweitig über die Karten zu verfügen.
4) Eine Stornierung per Email oder Telefon ist bis 24h vor der Veranstaltung möglich.
5) Kann für schriftlich bestellte Eintrittskarten unter den gewünschten Bedingungen Kategorie, Preis, sowie für den gewünschten Tag der Vorstellung keine Eintrittskarte vermittelt werden, informiert die Theaterkasse den Kunden hierüber umgehend. Wenn hierbei keine Eintrittskarte zum gewünschten Termin bzw. keine adäquate Preiskategorie vermittelt werden kann, gilt die Bestellung als nichtig. Dies gilt auch für den Fall, dass die Theaterkasse keinen Kontakt über die im Bestellformular angegebenen Adressen oder Telefonnummern zum Kunden herstellen kann.
6) Beim Online-Kauf von Karten, d.h. sobald ein Kunde im Internet die Seite zur Buchung von Tickets betritt, gelten die AGBs des Ticketanbieters.
C Ermäßigungen
1) Ermäßigungen erhalten Schüler, Studenten, Jugendliche unter 18 Jahren, Grundwehr- und Ersatzdienstleistende, Auszubildende, Schwerbeschädigte (80%), Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Rentner mit einem Einkommen unter den Regelsätzen der Sozialhilfeempfänger (Bescheinigung erteilt die Abteilung Wohnungswesen und Sozialhilfe in der Stadtverwaltung Lindau), sowie Inhaber des Lindau-Passes.
2) Schwerbehinderte mit amtlichen Ausweis dürfen eine als notwendig anerkannte Begleitperson (Merkzeichen "B" im Schwerbehindertenausweis) zum ebenfalls ermäßigten Preis in die Vorstellung mitnehmen.
3) Das Stadttheater Lindau verlangt bei Ermäßigungskarten den Nachweis der entsprechenden Berechtigung. Ermäßigte Karten sind nur gültig in Verbindung mit dieser Berechtigung, sie ist beim Kauf der Karte oder nach Aufforderung am Einlass vorzuzeigen. Im Falle einer zu Unrecht gewährten Ermäßigung, kann das Stadttheater Lindau die Zahlung des Differenzbetrages verlangen.
4) Eine Kombination mehrerer Ermäßigungen ist nicht möglich.
D Abonnements
1) Der Vertrag wird grundsätzlich für eine Spielzeit (Anfang Oktober bis Ende April) abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um eine Spielzeit, wenn er nicht von einem der Vertragsteile zu dem im Programmheft der jeweils neuen Spielzeit genannten Termin schriftlich gekündigt wird. Bis zu diesem Zeitpunkt sind auch Platzänderungswünsche anzumelden. Während der Spielzeit können Änderungswünsche grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
2) Vor Beginn der Spielzeit erhalten Sie eine Rechnung über den Abonnementpreis. Der Betrag ist spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Fälligkeitstermin zu zahlen.
3) Der Betrag ist zu überweisen oder per Bankeinzug zu zahlen. Barzahlungen werden an der Vorverkaufskasse angenommen, nicht jedoch an der Abendkasse.
4) Ist der Betrag auf dem Konto des Stadttheater Lindau eingegangen, erhalten Sie Ihren Abonnementausweis. Dieser Ausweis gilt als Eintrittsnachweis für alle Vorstellungen der von Ihnen gewählten Abonnementserie.
5) Der Abonnementausweis ist übertragbar. Die Zahlungsverpflichtung trifft jedoch den, der den Vertrag unterzeichnet hat bzw. auf dessen Namen das Abonnement abgeschlossen wurde.
6) Ermäßigte Abonnements können nur an Personen übertragen werden, die zur Ermäßigung berechtigt sind.
7) Der Verlust eines Abonnementausweises ist uns sofort anzuzeigen; wir stellen einen Ersatzausweis aus und erklären den alten Ausweis für ungültig.
8) Sonderabonnements enden automatisch nach der letzten Veranstaltung des Abonnements. Abonnenten von Sonderabonnements erhalten keine Sonderermäßigungen auf andere Veranstaltungen.
§ 3 Geschenkgutscheine/Geldwertgutscheine
1) Anstelle von Eintrittskarten können Gutscheine für eine oder mehrere Eintrittskarten erworben werden.
2) Gutscheine sind nicht an die Person des Erwerbers gebunden.
3) Die Gutscheine sind an der Vorverkaufskasse einzulösen und können nicht in bar ausgezahlt werden.
4) Gutscheine sind zeitlich unbegrenzt gültig.
5) Bei Verlust des Gutscheines kann kein Ersatz geleistet werden.
§ 4 Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkung
1) Der Besuch des Stadttheaters Lindau erfolgt auf eigene Gefahr. Schadenersatzansprüche wegen Sach- und Körperschäden sowie Ansprüche wegen Verletzung vertraglicher Verpflichtungen sind ausgeschlossen, sofern das Stadttheater Lindau bzw. der Veranstalter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für mitgeführte Gegenstände.
2) Die Angaben zu Programm und zur Besetzung sind ohne Gewähr. Änderungen zur Besetzung bleiben vorbehalten, ohne dass dadurch ein Rückgaberecht für bereits gekaufte Karten entsteht.
3) Das Theater gewährleistet - ohne Rücksicht auf die Preiskategorie – weder eine bestimmte Sicht noch eine bestimmte Tonqualität. Geschmacksfragen sind keinesfalls Gegenstand der Haftung.
4) Die Fürsorge und Aufsichtspflicht für Minderjährige wird nicht durch das Theaterpersonal des Stadttheaters übernommen. Dies gilt insbesondere für Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche.
5) Die Aufsichtspersonen sind verpflichtet, einen störungsfreien Ablauf im Sinne der AGBs zu gewährleisten. Für Beschädigungen an der Einrichtung des Stadttheaters haften die Aufsichtspersonen.
§ 5 Einlass
Trifft ein Kartenerwerber bzw. -inhaber erst nach dem Beginn einer Veranstaltung ein, verliert er bis zur nächsten Veranstaltungspause das Recht auf den auf der Karte ausgewiesenen Platz. Nach Beginn einer Vorstellung liegt es im Ermessen des Theaters bzw. des Theaterpersonals, ob ein Nacheinlass gewährt werden kann. Den Anordnungen des Theaterpersonals ist hierbei Folge zu leisten.
§ 6 Garderobe und Fundsachen 1) Über die gesetzlichen Ansprüche hinaus wird für die Garderobe keine Haftung übernommen.
2) Vertauschte, beschädigte und abhanden gekommene Garderoben sowie der Verlust einer Garderobenmarke sind unverzüglich zu melden. Garderobe darf ohne Marke nur herausgegeben werden, wenn glaubhaft gemacht worden ist, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist. Nachforschungen über die tatsächliche Berechtigung eines Besuchers zur Entgegennahme von Garderobe gegen Rückgabe einer Marke müssen vom Stadttheater Lindau nicht angestellt werden.
3) Bei Verlust von Garderobenmarken ist der Nutzer zum Ersatz der Wiederbeschaffungskosten verpflichtet.
4) Der Verlust von Gegenständen ist dem Abendpersonal anzuzeigen. Gefundene Gegenstände aller Art sind beim Theaterpersonal abzugeben. Gefundene Gegenstände werden sechs Monate im Stadttheater aufbewahrt.
§ 6 Hausrecht und Verhalten während der Aufführungen
1) Die Theaterleitung des Stadttheaters Lindau übt in den Räumen des Stadttheater das Hausrecht aus. Zu dessen Ausübung sind die Kulturamtsleiterin, die Theaterverwaltung, der Theatermeister, das technische Personal, das Abendpersonal und das Kassenpersonal berechtigt.
2) Personen, die den geordneten Kartenverkauf behindern oder Besucher belästigen, können aus dem Haus gewiesen werden. Besucher können aus der Vorstellung gewiesen werden, wenn sie diese stören, andere Personen belästigen oder gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen.
3) Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn berechtigter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie in erheblicher Weise bzw. wiederholt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. In begründetet Fällen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
4) Der Verzehr von Getränken und Speisen im Zuschauerraum ist nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für Kinderveranstaltungen.
5) Die Mitnahme von störenden Gegenständen wie, angeschalteten Mobiltelefonen, Digitaluhren mit programmiertem Stundensignal etc.in den Zuschauerraum ist untersagt. Ebenso sind Kinderwägen, Rucksäcke, große Taschen, Stöcke und Regenschirme u.ä. im Zuschauerraum verboten. Den Anweisungen des Theaterpersonals ist hierbei Folge zu leisten.
6) Gefährliche Gegenstände wie Glasflaschen, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen aller Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen), dürfen bei keiner Veranstaltung mitgebracht werden. In begründeten Verdachtsfällen behält sich das Stadttheater Lindau das Recht vor, Taschenkontrollen durchzuführen.
7) Notwendige medizinische Hilfsmittel wie Rollstühle, Gehhilfen etc. sind nach Rücksprache mit dem Theatermeister im Theatersaal erlaubt. Beim Kartenkauf muss die Vorverkaufsstelle vom Käufer auf den Platzbedarf für einen Rollstuhl hingewiesen werden. Das Betreten der nichtöffentlichen Bereiche, insbesondere des Bühnen- und Künstlergarderobenbereiches ist den Besuchern nicht bzw. nur in Rücksprache mit der Theaterleitung bzw. dem sicherheitstechnischen Personal erlaubt.
8) Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
§ 7 Bild- und Tonaufnahmen
1) Das Fotografieren sowie Herstellen von Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art in den Gebäuden des Stadttheater Lindau ist grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Tonaufnahmegeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind vom Veranstalter beauftragte Personen.
2) Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen (Fernsehen, Rundfunk etc.) durch dazu berechtigte Personen gemacht werden, erklären sich die Theaterbesucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht werden dürfen.
Gerichtsstand ist Lindau.
Stand November 2007
______________________________________________________________________________________________________________________